1. Freiwillige Selbstverpflichtung
Eine gesetzliche Pflicht zu dieser Erklärung besteht für digitalpfade nicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Verbraucher-Onlinehandel und vergleichbare elektronische Dienstleistungen. digitalpfade ist ein Einzelunternehmen ohne Shop und ohne Online-Vertragsabschluss und fällt zusätzlich unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz). Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem, weil Zugänglichkeit für eine Technik- und Digitalberatung kein Marketing ist, sondern Bauprinzip.
2. Stand der Vereinbarkeit
Wir orientieren uns an den anerkannten Standards EN 301 549, WCAG 2.1 auf Stufe AA und der BITV 2.0. Nach unserer eigenen Prüfung ist diese Website weitgehend konform. „Weitgehend" heißt: Die tragenden Anforderungen sind erfüllt, einzelne Randbereiche sind unter „Bekannte Einschränkungen" offen und ehrlich benannt. Wir prüfen die Seite fortlaufend und bessern nach.
3. Was bereits umgesetzt ist
- Ein Sprunglink („Zum Inhalt springen") direkt zu Beginn jeder Seite.
- Vollständige Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus-Rahmen an allen bedienbaren Elementen.
- Semantisches HTML mit klaren Bereichen (Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) und einer nachvollziehbaren Überschriften-Struktur.
- Ausreichende Farbkontraste für Fließ- und Kleintext.
- Textalternativen für informative Bilder; rein dekorative Grafiken sind für Vorleseprogramme ausgeblendet.
- Klar beschriftete Formulare; Rückmeldungen werden auch Vorleseprogrammen angesagt.
- Respekt vor der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren": Animationen werden dann zurückgenommen.
- Die Inhalte lassen sich bis 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalt verloren geht.
4. Bekannte Einschränkungen
Trotz aller Sorgfalt sind uns folgende Punkte bewusst:
- Eingebettete Drittinhalte: Videos von YouTube werden erst nach deinem ausdrücklichen Klick geladen, Beiträge von X (Twitter) erst extern geöffnet. Auf die Barrierefreiheit dieser fremden Inhalte haben wir keinen Einfluss.
- Dekorative Hintergründe: Einzelne Seiten zeigen eine animierte Hintergrundgrafik. Sie ist rein schmückend, für Vorleseprogramme ausgeblendet und wird bei aktivierter Einstellung „Bewegung reduzieren" zurückgenommen.
- Umschaltbare Akzentfarbe: Du kannst die Akzentfarbe der Seite wechseln. Die voreingestellte, monochrome Variante bietet den höchsten Kontrast; farbige Varianten sind bewusst nur für große oder hervorgehobene Elemente im Einsatz.
5. Eine Barriere melden
Fällt dir etwas auf, das nicht zugänglich ist, sag uns Bescheid. Wir nehmen jede Rückmeldung ernst und antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
- Per E-Mail an hello@digitalpfa.de
- Über das Kontaktformular
6. Durchsetzung und Schlichtung
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung nennen wir dir die offiziellen Anlaufstellen. Wenn eine Rückmeldung an uns nicht zufriedenstellend beantwortet wird, kannst du dich kostenlos an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Für die Marktüberwachung ist die gemeinsame Stelle der Länder zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: 0391 5676970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Erstellt und zuletzt geprüft: Juli 2026